Der Verein
Beitragsordnung.
Beschlossen von der Gründungsversammlung am 16.09.2026 — Auszug: § 1 und § 2.
§ 1 Grundsatz
Die Mitglieder des RapidTech 3D e.V. leisten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag nach Maßgabe dieser Beitragsordnung.
Die Beiträge dienen der Finanzierung der satzungsmäßigen Aufgaben des Vereins.
§ 2 Jahresbeiträge
| Mitgliedsart | Jahresbeitrag |
|---|---|
| Studierende | 50 € |
| Natürliche Personen | 250 € |
| Hochschulen, Universitäten, wissenschaftliche Einrichtungen sowie einzelne Institute, Fakultäten und Lehrstühle | 300 € |
| Start-ups und Kleinbetriebe bis einschließlich 10 Mitarbeiter | 500 € |
| Unternehmen und sonstige Organisationen mit mehr als 10 Mitarbeitern | 2.500 € |
| Ehrenmitglieder | beitragsfrei |
Zuordnung wissenschaftlicher Einrichtungen
- Bei Hochschulen und Universitäten kann sowohl die Hochschule bzw. Universität als Ganzes als auch eine organisatorisch abgrenzbare wissenschaftliche Einheit, insbesondere ein Institut, eine Fakultät oder ein Lehrstuhl, Mitglied werden.
- Jede als eigenes Mitglied aufgenommene wissenschaftliche Einheit bildet eine eigenständige Mitgliedschaft und verfügt über eine Stimme.
- Wissenschaftliche Einrichtungen außerhalb von Hochschulen, insbesondere gemeinnützige oder öffentlich getragene Forschungsinstitute, werden ebenfalls dieser Beitragsklasse zugeordnet.
- Für die Zuordnung von Unternehmen zur jeweiligen Beitragsklasse sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Beitritts bzw. zu Beginn des jeweiligen Beitragsjahres maßgeblich.
- Als Mitarbeiterzahl gilt grundsätzlich die Zahl der Beschäftigten derjenigen rechtlichen oder organisatorischen Einheit, die Mitglied des Vereins ist.
